Willkommen im EDITEL Infobereich
Neuigkeiten und Wissenswertes rund um EDITEL und den Elektronischen Datenaustausch (EDI)!
Sie möchten auf dem Laufenden bleiben, wenn es um die Welt von EDI geht? Sie sind auf der Suche nach Fachveranstaltungen, wo das Thema EDI präsent ist? Auch Kundenprojekte von EDITEL interessieren Sie? Sie möchten nachlesen, was in den Medien über EDITEL und den Elektronischen Datenaustausch berichtet wird? Oder benötigen Sie Antworten auf bestimmte Fragen, die Ihnen unsere EDI-Experten in unseren Blogbeiträgen liefern?
All das bieten wir Ihnen in diesem Infobereich unserer Website. Tauchen Sie ein in die Themen rund um Supply Chain Management, Digitalisierung und den Elektronischen Datenaustausch.
Der Rat der Europäischen Union hat die Umsetzung des Kommissionsvorschlages zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in der EU (ViDA) beschlossen. Die EDITEL-Gruppe hat daher bereits im Vorfeld ein neues, internationales e-Invoicing Competence Center etabliert.
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Der EDI-Dienstleister forciert sein Deutschland-Geschäft mit einer neuen Niederlassung im hessischen Eschborn in der Metropolregion FrankfurtRheinMain. Deutsche Geschäftskunden profitieren ab sofort von einer noch besseren Betreuung vor Ort.
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Der aktuelle EU-Richtlinienvorschlag „VAT in the Digital Age“ (ViDA) zielt darauf ab, das Mehrwertsteuersystem in der EU an das digitale Zeitalter anzupassen. Er betrifft alle Unternehmen über alle Branchen hinweg vor allem im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr.
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Unternehmen, die mit deutsche Bundesbehörden Geschäfte machen, dürfen keine Rechnungen mehr auf Papier einreichen. Bundesbehörden akzeptieren nur noch e-Rechnungen nach bestimmten Formatvorgaben.
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In Deutschland ist die Verpflichtung zur e-Rechnung für Unternehmen, die an den Bund fakturieren, seit November 2020 in Kraft getreten. In Österreich müssen Unternehmen, seit 2014 ihre Rechnungen im Format ebInterface elektronisch an den Staat einbringen.
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Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber oder Konzessionsnehmer zur Entgegennahme und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Die Umstellung auf e-Rechnungen senken nicht nur die Fehleranfälligkeit sondern auch den Arbeitsaufwand.
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Für die öffentlichen Auftragnehmer (Lieferanten bzw. Rechnungssteller) selbst war der 27. November 2020 die wichtigste Deadline, denn bis dahin konnten sie ihre Rechnungen freiwillig elektronisch einreichen, nun ist es eine Pflicht. Dies betrifft deutsche Unternehmen genauso wie österreichische, sofern sie mit deutschen Behörden in Geschäftsbeziehung stehen.
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